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WHG-Abdichtungen

Ohne Wenn und Aber!
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so konstruiert sein, dass „eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist“. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Trinkwasser und menschlichen Leben. Dies muss gewährleistet werden, dauerhaft und sicher!

WHG-Abdichtungen aus Beton

Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) verlangt im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Verwendung von „Sekundärbarrieren“ die die wassergefährdenden Stoffe entweder zurückhalten oder in ein Auffangsystem weiterleiten. WHG-Abdichtungen aus Beton sind für solche Sekundärbarrieren sehr gut geeignet, da sie robust und dauerhaft sind und besonders bei großen Flächen wirtschaftlich hergestellt werden können.

Bereits Ende der 80er Jahre hat Quinting das FRESCO-System für die Herstellung von Auffangwannen aus Beton entwickelt, das noch heute Maßstäbe in Bezug auf Dichtheit und Robustheit setzt. Eine weitere von Quinting entwickelte und bauartgenehmigte WHG-Abdichtung ist das QZ-Stahlfaser-Dichtschichtsystem, das insbesondere für die Instandsetzung von Auffangwannen und Ablaufflächen eine Vielzahl an Vorteilen bietet.

WHG-Abdichtung aus Beton.

Regelwerke

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • DAfStb- Richtlinie „Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
  • Technische Regel wassergefährdende Stoffe – Arbeitsblatt DWA-A786 (TRwS)